Bestattungsarten
Die Form der Bestattung richtet sich in erster Linie nach dem Willen des Verstorbenen. Liegt keine Willenserklärung vor, so entscheidet nach dem Gesetz der Ehegatte bzw. der nächste Angehörige oder der sogenannte Bestattungspflichtige über die Art der Bestattung. Im Rahmen einer Bestattungsvorsorge kann man im Vorfeld schon detaillierte Wünsche und Vorkehrungen für die eigene Bestattung treffen.
Es bestehen heute viele Möglichkeiten, eine ganz auf die individuellen Wünsche des Verstorbenen und der Hinterbliebenen abgestimmte Bestattung auszuwählen. Zur grundsätzlichen Entscheidung zählt dabei die Wahl zwischen einer konventionellen Erdbestattung und einer Feuerbestattung. Einen detaillierteren Überblick über die unten aufgeführten möglichen Bestattungsarten finden Sie auf den folgenden Seiten. Gerne informieren wir Sie in einem persönlichen Gespräch ausführlicher über die Möglichkeiten und einzelnen Friedhöfe.
- Erdbestattung
Sargbestattung in Wahlgräbern, Reihengräbern oder Rasengrabstätten - Feuerbestattung
Urnenbestattung in Wahlgräbern, Reihengräbern oder Rasengrabstätten - Seebestattung
Spezielle Form der Urnenbestattung - Waldbestattung
Spezielle Form der Urnenbestattung - Anonymbestattung