Erdbestattung
Die Erdbestattung ist die traditionelle Bestattungsart und bedarf in der Regel keiner besonderen Willenserklärung. Es gibt je nach Friedhof verschiedene Grabarten, die zur Auswahl stehen:
Wahlgräber
Diese Grabstellen können auf dem jeweiligen Friedhof ausgewählt werden. Zudem besteht die Möglichkeit gleich mehrere Stellen nebeneinander für ein sogenanntes Doppel- bzw. Familiengrab zu erwerben. Nach Ablauf des Nutzungsrechts ist ein Nacherwerb bzw. eine Verlängerung des Nutzungsrechts möglich. Je nach Friedhof und Gemeinde bestehen unterschiedliche Nutzungszeiten von Wahlgräbern. Bei der erdbestattung kann neben Sargbestattungen können auch Urnenbeisetzungen erfolgen. Werden in das erworbene Grab weitere Särge oder Urnen beigesetzt, muss die Nutzungszeit so verlängert werden, dass die Ruhezeit für den zuletzt Verstorbenen mit abgedeckt ist. Für die Pflege und Instandhaltung der Grabstelle muss der jeweilige Nutzungsberechtigte der Grabstelle sorgen.
Reihengräber
Dieses sind in Reihen angelegte Einzelgrabstätten, in denen nur ein Sarg bestattet werden kann. Sie werden von der Stadt bzw. der Friedhofsverwaltung der Reihe nach belegt und können somit nicht ausgewählt werden. Nach Ablauf der Ruhezeit können sie nicht nacherworben werden. Außerdem ist kein Erwerb von mehreren Grabstellen nebeneinander möglich. Für die Pflege und Instandhaltung ist der jeweilige Nutzungsberechtigte verantwortlich.
Rasengrabstätten
Dieses sind Grabstätten in einheitlichen Rasenflächen auf dem jeweiligen Friedhof. Zusätzlich besteht auf den meisten Friedhöfen die Möglichkeit eine Namensplatte anfertigen zu lassen, die je nach Friedhof direkt auf der einzelnen Grabstelle oder an einer zentralen Gedenktafel platziert wird. Eigener Grabschmuck ist nicht möglich. Die Grabstellen werden der Reihe nach vergeben und können nicht nacherworben bzw. verlängert werden. Für die Pflege ist der Friedhof zuständig.
Pflegegräber
Auf einigen Friedhöfen gibt es inzwischen die Möglichkeit ein sogenanntes Pflegegrab zu erwerben. Hierbei wird die Grundpflege der Grabstätte im Voraus bezahlt und für die komplette Nutzungszeit durch den Friedhof übernommen. Hinsichtlich eines Grabmals und evtl. persönlich abgelegter Blumen und Gegenstände gibt es allerdings nicht so große Einschränkungen wir bei einer Rasengrabstätte.