Feuerbestattung
Die Feuerbestattung ist möglich, wenn sie im Sinne des Verstorbenen erfolgt. Dazu sollte seine handschriftliche Erklärung vorliegen, die etwa folgenden Inhalt haben kann:
Hiermit verfüge ich, ……………. nach meinem Ableben eingeäschert zu werden.
Datum, Ort und Unterschrift
Fehlt diese Erklärung, so kann der Ehepartner bzw. der nächste Angehörige bestätigen, dass die Feuerbestattung dem Willen des Verstorbenen entspricht.
Die Beisetzung der Urne kann je nach Friedhof in einem neuen bzw. bereits vorhandenen Wahlgrab für Erdbestattungen oder in speziellen Urnengräbern erfolgen. Es gibt je nach Friedhof verschiedene Grabarten für die Feuerbestattung, die zur Auswahl stehen:
Urnen-Wahlgrabstätten
Diese Grabstätten können auf dem jeweiligen Friedhof selbst ausgewählt werden. Zudem besteht in den meisten Fällen die Möglichkeit zwei Urnen in einundderselben Grabstätte beizusetzen. Das Nutzungsrecht kann beliebig verlängert werden und für die Pflege bzw. Instandhaltung der Grabstelle ist der Nutzungsberechtigte verantwortlich. Werden weitere Urnen in das Grab beigesetzt, muss die Nutzungszeit so verlängert werden, dass die Ruhezeit des zuletzt Verstorbenen mit abgedeckt ist.
Urnen-Rasengrabstätten
Dieses sind Grabstätten in einheitlichen Rasenflächen auf dem jeweiligen Friedhof. Zusätzlich besteht auf den meisten Friedhöfen die Möglichkeit eine Namensplatte anfertigen zu lassen, die je nach Friedhof direkt auf der einzelnen Grabstelle oder an einer zentralen Gedenktafel platziert wird. Eigener Grabschmuck ist nicht möglich. Die Grabstellen werden der Reihe nach vergeben und können nicht nacherworben bzw. verlängert werden. Für die Pflege ist der Friedhof zuständig.
Urnengemeinschaftsgräber- Urnenpflegegräber
Auf einigen Friedhöfen gibt es inzwischen die Möglichkeit ein sogenanntes Pflegegrab bzw. Gemeinschaftsgrab zu erwerben. Hierbei wird die Grundpflege der Grabstätte im Voraus bezahlt und für die komplette Nutzungszeit durch den Friedhof übernommen. Und ein einheitliches Grabmal ist häufig ebenfalls vorgegeben. Hinsichtlich persönlich abgelegter Blumen und Gegenstände gibt es allerdings nicht so große Einschränkungen wir bei einer Rasengrabstätte.
Anonyme Urnenbestattung
Hierbei handelt es sich um eine spezielle Form der Rasengrabstätte. In diesem Falle erfolgt die Beisetzung der Urnen ohne Teilnahme von Angehörigen und die genaue Beisetzungsstelle wird nicht bekannt gegeben. Um die Herrichtung und Pflege kümmert sich alleine die Friedhofsgärtnerei. Einzelne Grabmale sind nicht möglich, Blumen können nur an Gemeinschaftsplätzen abgelegt werden.
Zu spezielleren Formen der Urnenbestattung zählen die See- und die Waldbestattung.